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Durchfall Massnahmen

Man spricht von Durchfall (Diarrhoe) beim Auftreten von mehr als drei wässrige oder breiige
Stühle am Tag. Häufig begleitet von Übelkeit, Erbrechen und Darmkrämpfen.


Durchfall, wie Erbrechen sind natürliche Reaktionen des Körpers, um schädigende Keime und
Giftstoffe auszuscheiden.  Es ist deshalb wichtig, diese Ausscheidungs-Vorgänge bis zu einem
gewissen Grad zuzulassen und nicht sofort die Darmbewegung durch ein chemisches Mittel
anzuhalten.

Die Behandlung mit Essens Pausen,  genügender Zufuhr von Flüssigkeit und später schonender
Kostaufbau steht im Vordergrund. Im Download finden Sie eine PDF Datei mit den wichtigsten
Massnahmen und Hinweise auf Alarmzeichen.

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Impfplan der Schweiz

Impfungen sind das wirksamste Mittel, sich und sein Kind gegen schwere Krankheiten wie Diphtherie, Starrkrampf, Keuchhusten, Kinderlähmung, Hirnhautentzündung, Masern u.v.m. zu schützen und so gefährliche Auswirkungen verschiedener Infektionskrankheiten zu verhindern.

Sobald eine neue Impfung erhältlich ist, unterzieht die Eidgenössische Kommission für Impffragen diese einer umfassenden Prüfung. Aufgrund von festgelegten Kriterien wie zum Beispiel Schwere der Krankheit, Sicherheit der Impfung usw. wird entschieden, ob die Impfung in den Impfplan aufgenommen wird. Eine Impfung wird nur dann empfohlen, wenn die Vorteile klar gegenüber den Risiken und Nebenwirkungen überwiegen.

Unten stehend finden Sie die Impfempfehlungen dieser Kommission. Neu sind anfangs 2013 die Empfehlungen zur Pertussis (Keuchhusten) angepasst worden.

Seit 2019 ist das Impfschema für Säuglinge angepasst worden: nur noch mit 2 / 4 / 12 Monaten. Letztere mit 12 Monaten muss aber pünktlich erfolgen!

Sind Sie 50 Jahre alt oder älter?

Besprechen Sie die Gürtelrose Impfung mit unseren Ärzten.

Coronaimpfung

Wir führen Coronaimpfungen gemäss den aktuell gültigen Empfehlungen in der Praxis durch.

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Patientenverfügung

Hier finden Sie die von der  Verbindung der Schweizer Ärzte und Ärztinnen (FMH) und der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW) gemeinsam herausgegebene Patientenverfügung.

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Vorausverfügung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht mehr wirksam erklären kann (beispielsweise wenn die Person im Koma liegt, ihr Hirn geschädigt ist oder sie geistig beeinträchtigt ist aufgrund fortgeschrittener Krankheit wie eine Demenz). Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen und steht meist im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen.

Je klarer und je konkreter sie auf die zu regelnde medizinische Situation zutrifft, desto weniger Auslegungsprobleme ergeben sich. Ein Beratungsgespräch kann eine hilfreiche Unterstützung beim Verfassen der Patientenverfügung sein. Wenden Sie sich an uns.

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PSA & Prostatakrebsvorsorge

In der Presse ist eine heftige Diskussion über den Sinn und Unsinn der PSA Bestimmung zur Prostatakrebsvorsorge entstanden. Viele Männer wissen dadurch nicht mehr ob sie den Test durchführen lassen sollen oder nicht.

Es braucht den informierten Mann der nach eigener Beurteilung entscheidet, ob Vorsorge Ja oder Nein. Bei Bejahung der Vorsorge ist ein «intelligenter Einsatz des PSA» wesentlich. Besonnen angewandt, ist der Test nach wie vor unverzichtbar.

Vorsorgeauftrag

In einem Vorsorgeauftrag kann man eine Person bestimmen, die im Fall der Urteilsunfähigkeit einspringt. Diese Vertrauensperson kann man für alle oder nur für die speziellen Bereiche persönliches Wohl (= Personensorge), Finanzen (= Vermögenssorge) oder Vertretung in recht­lichen Angelegenheiten (= Vertretung im Rechtsverkehr) einsetzen.

Die Personensorge umfasst die Befugnis, über medizinische Maßnahmen zu entscheiden, sofern keine Patientenverfügung vorliegt. Ebenso, ob die notwendige Pflege zu Hause erfolgt oder im Pflegeheim. Bei der Vermögenssorge geht es vorwiegend um den Zahlungsverkehr und die Bewirtschaftung von Einkommen und Vermögen. Die Vertretung im Rechtsverkehr berechtigt vor allem, Verträge abzuschließen oder aufzulösen.
 

Lesen Sie dazu die Anleitung zur Verfassung eines Vorsorgevertrages aus dem "Beobachter". Weiter finden Sie ein Beispiel für einen Vorsorgeauftrag (Quelle: Beobachter Online 22. Juli 2013).

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Winterzeit - Erkältungszeit

Kaum jemand bleibt vom lästigen Schnupfen und Husten verschont. Gegen einige Beschwerden der „Erkältung“ ist zum Glück so manches Kraut gewachsen. Gerade bei den ersten Anzeichen einer Erkältung können Inhalationen mit Kräutern die Beschwerden lindern. Wir zeigen Ihnen in der Beilage welche Hausmitteln gegen Erkältungen helfen und wie sie richtig inhalieren.

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Verschlüsselte EMails öffnen 

Aus Datenschutzgründen gem. Datenschutzgesetz versenden wir die EMails verschlüsselt.

Das ÖFFNEN ist einfach. Beim ersten Mal erfolgt die Anmeldung. Diese Schritte werden gespeichert und entfallen bei nächsten Mails. 

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